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Rhein-Erft-Kreis

Boden- und Immobilienrichtwerte im Rhein-Erft-Kreis

Weiterer Rückgang der Verkäufe und Preise

Pressemitteilung vom 27. März 2024

Wie in jedem Jahr hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis die aktuellen Zahlen für das vergangene Jahr veröffentlicht. Es wurde, wie im Vorjahr, ein weiterer Rückgang der Verkaufsfälle von 4.200 (Vorjahr) auf rund 3.600 Verträge bei den durch die Geschäftsstelle ausgewerteten Immobilienverkäufen festgestellt. Es handelt sich dabei nicht nur um Kaufverträge bebauter und unbebauter Grundstücke, sondern auch um Acker- oder Gewerbeflächen. Bei der Anzahl der Erstverkäufe von Neubauten bei den Ein- und Zweifamilienhäusern und den Eigentumswohnungen gab es einen dramatischen Rückgang von rund 50%. 

Bodenrichtwerte fallen

Die Preisspitzen bei den Bodenrichtwerten wurden in den vergangenen Jahren erreicht. In 2023 gab es, dem allgemeinen Trend in der Immobilienbranche entsprechend, auch im Rhein-Erft-Kreis sinkende Preise, so dass auch die Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke zum 01.01.2024 sinken. Der Rückgang bewegt sich im einstelligen Prozentbereich. Der Gutachterausschuss unterscheidet dabei zwischen den Regionen östlich und westlich der Ville: In den eher ländlich geprägten Städten westlich der Ville liegen die höchsten Bodenrichtwerte jetzt zwischen 280 €/m² (Elsdorf-Heppendorf) und 600 €/m² (BM-Glessen). In den in unmittelbarer Nähe zur Stadt Köln liegenden Städten östlich der Ville bewegen sich die höchsten Bodenrichtwerte zwischen 440 €/m² (Wesseling-Keldenich) und 720 €/m² (Frechen-Königsdorf).  

Im Trend anders stellen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland dar, die erstmalig einen zweistelligen Betrag für im Norden bzw. Nord-Osten des Kreisgebietes liegende Flächen erreichen.

Rückgang auch bei den Immobilienrichtwerten  

Bei den Immobilienrichtwerten für Einfamilienhäuser, die neben dem Bodenwert auch den Wert des Gebäudes beinhalten, ist für 2023 ebenfalls ein Preisrückgang zu verzeichnen. Unter diese Kategorie fallen neben den freistehenden Einfamilienhäusern auch Reihenhäuser oder Doppelhäuser. Die Immobilienrichtwerte sind in Euro pro m² Wohnfläche angegeben und beziehen sich ausschließlich auf Weiterverkäufe – nicht auf Neubauten.  Dabei liegen die jeweils höchsten Immobilienrichtwerte für Einfamilienhäuser der Städte westlich der Ville in einem Bereich zwischen 3.1000 €/m² und 4.200 €/m², die der Städte östlich der Ville erheblich höher zwischen 4.200 €/m² und 5.700 €/m². Der höchste Immobilienrichtwert befindet sich ebenfalls in der Stadt Frechen mit durchschnittlich 5.700 €/m² Wohnfläche.

Ebenso beziehen sich die Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen ausschließlich auf Weiterverkäufe. Dabei befanden sich die jeweils höchsten Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen der Städte westlich der Ville in einem Bereich zwischen 2.420 €/m² und 3.230 €/m². Auch hier sind die Werte östlich der Ville erheblich höher und liegen zwischen 3.090 €/m² und 3.890 €/m². Der höchste Immobilienrichtwert dieser Kategorie befindet sich in der Stadt Hürth mit 3.890 €/m² Wohnfläche.

Alle aktuellen Bodenrichtwerte und die Werte der Vorjahre bis zurück ins Jahr 2011, sowie die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser, können unter  www.boris.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) kostenfrei eingesehen und ausgedruckt werden. Hier findet sich auch der „Grundstücksmarktbericht 2024“, in dem weitere Daten veröffentlicht sind.

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

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