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Rhein-Erft-Kreis

Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis

Willkommen zum Förderprogramm "Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis"!

„Starten Sie jetzt mit uns in eine nachhaltigere Zukunft! Ab dem 22.11.2023 wird der Rhein-Erft-Kreis Ihr Förderpartner, wenn es um den Ausbau von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Solarthermie, Wallboxen und sog. Balkonkraftwerken an privaten Gebäuden geht. Nutzen Sie die Gelegenheit, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und von großzügigen Förderungen zu profitieren.“

Ihr Landrat Frank Rock


Warum Sie jetzt handeln sollten?

Klimawandel ist eine reale Herausforderung. Es wird höchste Zeit, von konventioneller Energieerzeugung auf erneuerbare Alternativen umzusteigen. Mit unserem Förderprogramm machen wir es Ihnen leichter, Ihre persönliche Energiewende einzuleiten um die Energieeffizienz in ihren Wohngebäuden zu verbessern und CO²-Emissionen zu senken.


Welche Projekte fördern wir?

  • Photovoltaikanlagen: Verwandeln Sie Ihr Dach in eine Energiequelle!
  • Stecker-Solargeräte: Sonnenenergie direkt vom Balkon!
  • Thermische Solaranlagen: Warmwasser durch Sonnenkraft!
  • E-Ladeinfrastrukturen: Wir fördern private Ladestationen an Wohngebäuden.
  • Stromspeicher: Speichern Sie Sonnenenergie effizient und nutzen Sie sie dann, wann Sie sie brauchen.

Weg von der Antragstellung bis zur Auszahlung

Förderhöhen im Überblick

PV-Anlage (mindestens 5 kWp): 1.000 EUR
Batteriespeicher (für bestehende oder neue PV-Anlagen):  500 EUR
Solarthermieanlagen:  500 EUR
Wallbox:  200 EUR
Balkonkraftwerk (mindestens 150 VA): bis zu 200 EUR
Maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft:  1.500 EUR

Antragstellung und Bearbeitung

  1. Antrag einreichen: Digital über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises oder postalisch. Beantragen Sie einfach unter dem weiter unten angegebenen Link bequem Ihre Fördermittel. Dazu laden Sie ein entsprechendes Angebot über die zu erbringenden Leistungen eines Fachunternehmens hoch. Das Angebot darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. Der Auftrag kann auf eigenes Risiko auch direkt nach Antragsstellung vergeben werden.
    Wichtig bei Balkonkraftwerken: Um die Prozedur bei Balkonkraftwerken zu beschleunigen, können Interessenten nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Balkonkraftwerk erwerben und in Betrieb nehmen. Für die Förderung reichen Sie dann die Rechnung, Fotos der Anlage und den Marktstammdatenregistereintrag beim Antrag über unsere Webseite ein.

  2. Eingangsbestätigung und Zuwendungsbescheid: Sie erhalten nach Antragsstellung eine Eingangsbestätigung. Später, nach Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung und den Bescheid über die Höhe der Förderung. 

  3. Rechtsmittelverzichtserklärung: Beschleunigen Sie die Auszahlung, indem Sie die Rechtsmittelverzichtserklärung unterschreiben und einreichen.

  4. Inbetriebnahme und Rechnungseinreichung: Nachdem der Zuwendungsbescheid rechtskräftig wird, können Sie die Installation in Auftrag geben und innerhalb eines Jahres abschließen. Laden Sie nach Beendigung Ihres Projektes die Rechnung, Fotos und Inbetriebsetzungsprotokolle hoch.

Besonderheiten

  • Kombination verschiedener Module: Bei Anträgen für mehrere Module erfolgt die Auszahlung erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt z.B. auch wenn sowohl für ein Balkonkraftwerk sowie ein anderes Modul (z.B. Wallbox) ein Antrag gestellt wurde. Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn für alle Module alle Vorraussetzungen erfüllt sind.
  • Budget & Bedingungen: Für die Jahre 2023/2024 haben wir ein Budget von insgesamt 2 Millionen EUR (jährlich 1 Million EUR) eingeplant. Die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Einganges. Also zögern Sie nicht – solange noch Mittel verfügbar sind, ist Ihre Chance auf Förderung groß! 

Wichtige Hinweise

  • Ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn gilt die Beauftragung und nicht die Einholung des Angebotes. 
  • Verbindlich ist die Förderrichtlinie , nicht die Kurzinfos auf der Homepage oder sonstigen Veröffentlichungen.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weiter Details finden Sie in unseren FAQs oder in unseren Förderrichtlinien im Downloadbereich.

Kontakt zur Erstberatung

Vor der Antragstellung können Sie sich bei Fragen zur Förderrichtlinie und Antragsstellung im Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH (EkoZet) telefonisch unter 02273-95360417 beraten lassen. Oder per Mail:  beratungekozet-rekde 

Montags bis donnerstags: 9-12 Uhr
Dienstags, mittwochs und donnerstags: 14-17 Uhr
Freitags: 10-13 Uhr

Das EkoZet bietet darüber hinaus  ausführliche Erstberatungen (EkoBeratung) über die Installation einer PV-Anlage, energetische Sanierung, die Auswahl von Heizystemen etc. Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenlos. 

Kontakt nach der Antragstellung:

Für spezifische Fragen zu Ihrem Antrag erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02273-953604-17
, per E-Mail unter  Solaroffensiverhein-erft-kreisde oder postalisch: 

Rhein-Erft-Kreis
Amt für Kreisentwicklung Ökologie und Klimafolgenanpassung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim  

Aber bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Sie werden in jedem Fall kontaktiert.

Digitaler Förderantrag und Einreichung von Verwendungsnachweisen

Downloads

Die Förderrichtlinie finden Sie an dieser Stelle ab dem 22.11.2023 um 08:00 Uhr zum Download

FAQ

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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