Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Amts-/Sozialärztlicher Dienst

Hauptaufgabe des Amts- und Sozialärztlichen Dienstes ist die Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen.

Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes ist vor allem die Erstellung von Gutachten. Im Bereich des Sozialärztlichen Dienstes werden Gutachten im Wesentlichen auf der Grundlage des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes erstellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stasique, fotolia.de

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung