Das Aufgabenfeld Tierseuchen dient mehreren Zielen. Neben dem Schutz vor Erkrankungen geht es auch um deren Bekämpfung, sowie die Einhaltung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Reiseverkehr.
Tierseuchenbekämpfung
Die regelmäßige Tierseuchenbekämpfung schützt zum einen die landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder und Schweine, vor Erkrankungen, die sich schnell ausbreiten können und damit zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen würden. Viele dieser bedrohlichen Tierseuchen konnten in den letzten Jahren wirksam zurückgedrängt oder sogar zum Verschwinden gebracht werden, etwa die Brucellose und die Leukose der Rinder oder die Aujeszkysche Krankheit der Schweine. Zum andern ist die Bekämpfung von Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind und zu Erkrankungen führen (sogenannte Zoonosen), ein weiteres Aufgabenfeld des Veterinäramtes. Solche auf den Menschen übertragbare Tierkrankheiten sind beispielsweise die Tollwut oder die Papageienkrankheit.
Daneben gibt es andere Krankheiten, die von Wildtieren auf den Menschen übertragbar sind, bei denen es zwar keine gezielten Bekämpfungsmassnahmen gibt, aber vom Veterinär- und Humanmedizinern beratende Arbeit geleistet wird. Hierbei wird über die Art der Krankheit, mögliche Infektionsquellen und Schutzmassnahmen informiert. Solche Erkrankungen sind etwa der Fuchsbandwurm, die Borreliose und die Toxoplasmose.
Tiertransport
Ferner wird die Einhaltung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Reiseverkehr (Viehverkehrsverordnung) überwacht. Diese regelt u.a.:
- die Beschaffenheit, Reinigung und Desinfektion von Viehtransportfahrzeugen,
- die Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen,
- das Führen von Kontrollunterlagen über den Viehverkehr,
- die Verfütterung von Speiseabfällen.
Um auch in den Zeiten steigender Mobilität von Mensch und Tier die Verschleppung von Tierseuchen zu vermeiden, sind Viehtransporte strengen Bestimmungen unterworfen und dürfen bei grenzüberschreitenden Fahrten nur unter amtstierärztlicher Überwachung erfolgen.
Sonderfall: Mit dem Tier in den Urlaub
Sie fahren mit Hund und Katze in Urlaub? Dann müssen Sie die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder beachten.
In vielen Fällen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Sie bekommen es in der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises zu folgenden Zeiten: Dienstags und Freitags 8:30 bis 9:30 Uhr Donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr Wenn Sie in keines der typischen Urlaubsländer fahren wollen und ein Tier mitführen, empfiehlt es sich, mit der Botschaft des jeweiligen Landes in Kontakt zu treten. Hier finden Sie ein Verzeichnis der Botschaften.
Tierkörperbeseitigung
Schliesslich gehört auch die Tierkörperbeseitigung zu den Massnahmen der regelmäßigen Tierseuchenbekämpfung. Von einem Tierkadaver kann eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgehen, daher schreibt das Tierkörperbeseitigungsrecht vor, dass Tierkörper und Tierkörperteile unschädlich beseitigt werden müssen. Durch Einwirkung von grosser Hitze und hohem Druck werden Krankheitserreger zuverlässig abgetötet.