Dienstführerschein umschreiben
Umschreibung des Dienstführerscheins der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in den EU-Kartenführerschein.
- Personalausweis/Pass
- gültiger Dienstführerschein wenn Dienstverhältnis besteht
- Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße: 35x45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Zivilführerschein, sofern vorhanden
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!
Muss ich nach Beendigung meines Dienstverhältnisses den Dienstführerschein innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben?
Nein, die früher geltende 2-Jahresfrist ist entfallen.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
47,44 € oder 48,24 € (falls mit der Erteilung der Kl. A1, A2, A, B, BF17, BE erstmals die Probezeit beginnt) zzgl. 10,00 € für eine Ausnahmegenehmigung, wenn bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Bei Antragstellung wird Ihr ziviler Führerschein entwertet und eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt zum Nachweis im Inland bis der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt wird.