Führerschein neu erteilen (Neuerteilung nach Entziehung)
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund
- (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (nur bei der Stadtverwaltung zu beantragen)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.
- Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung
- Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)
- Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich
Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Die Sehtestbescheinigung und das augenärztliche Gutachten dürfen maximal zwei Jahre alt sein.
Das ärztliche Zeugnis und die Leistungsuntersuchung dürfen maximal ein Jahr alt sein.
Grundsätzlich wird bei einer beantragten Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Kraftfahreignung überprüft.
Bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, gegen Strafgesetze, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder bei Verkehrsauffälligkeiten mit besonders hoher Blutalkoholkonzentration (1,6 ‰) oder unter Betäubungsmitteleinfluss, bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten, wiederholter Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.
Muss eine MPU durchgeführt werden?
Dies ist im Einzelfall zu prüfen, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist erst auf schriftliche Anordnung zu absolvieren (siehe auch Besonderheiten).
Wie kann ich der Kfz-Versicherung meine gesamten Führerscheindaten nachweisen?
Da bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis lediglich das aktuelle Erteilungsdatum im Führerschein eintragen wird, kann bei der Führerscheinstelle eine Versicherungsbescheinigung beantragt werden unter Vorlage des Ausweises, des Führerscheins und 12,80 € (Beauftragung mit schriftlicher Vollmacht möglich).
- §§ 11, 13, 14, 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis (Antragsannahme, Bearbeitung, Neuerteilung)
- Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung
(Antragsannahme, insbesondere Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses)
123,00 €, ggf. zzgl. 50,00 € bei erhöhtem Aufwand und 30,00 € je Anordnung eines Gutachtens (die Gebühr erhöht sich um 0,80 €, falls sich mit der Neuerteilung die Probezeit fortsetzt).
Die Gebühr für das polizeiliche Führungszeugnis wird durch die Stadt zusätzlich erhoben.