Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen kann die Genehmigung sofort ausgestellt werden.
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu stellen, wo sich der Betriebs- bzw. Wohnsitz befindet.
Antragsvordruck, bei Dauererlaubnis zusätzlich:
- Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
- Bestätigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Möglichkeit der fristgerechten
Schienenbeförderung
Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:
- Stadt Bedburg
Herr Heinrichs
Tel.: 02272/402-615 - Stadt Bergheim
Herr Wieczarkowiecz
Tel.: 02271/89-638 - Stadt Brühl
Frau Mund
Tel.: 02232/79-3840 - Stadt Elsdorf
Herr Wanitzeck
Tel.: 02274/709-233 - Stadt Erftstadt
Herr Wiskirchen
Tel.: 02235/409-608 - Stadt Frechen
Herr Herckrath
Tel.: 02234/501-1320 - Stadt Hürth
Frau Jäger
Tel.: 02233/53-528 - Stadt Kerpen
Frau Wetzlar
Tel.: 02237/58-272 - Stadt Pulheim
Frau Haarmann
Tel.: 02238/808-253 - Stadt Wesseling
Herr Feuersänger
Tel.: 02236/701-224
Ansprechpartner Rhein-Erft-Kreis: - Frau Abts
Tel.: 02271/83-13623
E-Mail: ute.abts@rhein-erft-kreis.de
Die Höhe der Gebühr ist bei der zuständigen Kommune zu erfragen.
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Genehmigung sofort ausgestellt.