Baustelle einrichten
Baumaßnahmen, die sich auf die Straße (Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen) auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze, in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem formlosen Antrag beantragen.
Formloser Antrag mit folgenden Antragsinhalten:
- Art des Vorhabens
- Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
- Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Antragsteller mit Name und Anschrift
- Verantwortlicher für die Verkehrsicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
- Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen
Wer ist zuständig?
Die Stadtverwaltung (meist das Ordnungsamt) auf deren Stadtgebiet die Maßnahme durchgeführt wird.
Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:
- Stadt Bedburg
Herr Heinrichs
Tel.: 02272/402-615 - Stadt Bergheim
Herr Dux
Tel.: 02271/89-643 - Stadt Brühl
Herr Cleven
Tel.: 02232/79-3830 - Stadt Elsdorf
Herr Wanitzeck
Telefon: 02274/709-233 - Stadt Erftstadt
Herr Böcking
Tel.: 02235/409-409 - Stadt Frechen
Frau Tesch
Tel.: 02234/501-1446 - Stadt Hürth
Frau Flöter
Tel.: 02233/53-523 - Stadt Kerpen
Herr Ensemeier
Tel.: 02237/58-411 - Stadt Pulheim
Frau Haarmann
Tel.: 02238/808-253 - Stadt Wesseling
Herr Feuersänger
Tel.: 02236/701-224
Die Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung beträgt 30 Euro bis 300 Euro (abhängig von Umfang, Ortstermin).
Die für die Verkehrssicherung benannte Person muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen.
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem formlosen Antrag beantragen.