Fahrzeugverkauf anzeigen
Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind. Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.
- Kaufvertrag/Veräußerungsanzeige (Kopie)
Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?
Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.
Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?
Ja, die KFZ-Steuer entfällt erst bei der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs.
Auf welchem Wege können Veräußerungsanzeigen eingereicht werden?
- persönlich (Abgabe in den Zulassungsstellen Bergheim oder Hürth)
- per Briefpost
- per Fax
- per eMail: zulassung@rhein-erft-kreis.de
- §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.