Jagdschein

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jagdschein

Beschreibung

Grundsätzlich muss jeder, der die Jagd ausüben möchte Inhaber eines Jagdscheines sein. Der Jagdschein wird für ein, zwei oder drei Jagdjahre erteilt. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage beantragen.


Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.


Für die Beantragung füllen Sie bitte den Antrag (siehe rechts) aus und vereinbaren Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie hierzu das Termintool (siehe rechts "Weiterführende Links").


Falls Sie Ihren ersten Jagdschein im Rhein-Erft-Kreis beantragen, reichen Sie bitte zunächst nur den Antrag ein, damit die erforderlichen Überprüfungen durchgeführt werden können und warten mit der Terminvereinbarung bis Sie hierzu aufgefordert werden.

  • Antrag (siehe rechts)
  • Personalausweis (in Kopie)
  • Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung
  • Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis (nur bei erstmaliger Beantragung bzw. Umzug in den Rhein-Erft-Kreis)
  • Lichtbild (bei erstmaliger Erteilung oder sofern im derzeit verwendeten Jagdschein keine Felder zur Verlängerung mehr frei sind) 

Adressänderung im Jagdschein

Die Adressänderung im Jagdschein kann in persönlicher Vorsprache oder postalisch erfolgen. Bei Vorlage des geänderten Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung und des Jagdscheins wird die Adressänderung sofort vorgenommen.

Bitte bringen Sie auch noch folgendes mit, wenn Sie in den Rhein-Erft-Kreis zugezogen sind:

  • Jägerprüfungszeugnis
  • Versicherungsnachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Im Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung
  • Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein
  • Hauptwohnsitz im Rhein-Erft-Kreis 

Zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers erforderlich.

Der Jagdschein kann nur für den Zeitraum ausgestellt werden, für den Sie eine Versicherung abgeschlossen haben. Die Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung muss sowohl die Deckungssummen (mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden) als auch den Versicherungszeitraum ausweisen. Die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes abgeschlossen werden.

Name Typ Kosten Beschreibung
Jagdschein Gebuehr zwischen 35,00 und 65,00 EUR Gültigkeit ein Jahr: 35,00 €, zwei Jahre 50,00 €
Falknerjagdscheine und Jugendjagdscheine Gebuehr zwischen 20,00 und 35,00 EUR jeweils 20,00 €, 30,00 € oder 35,00 €, jeweils für 1, 2 oder 3 Jahre.
Tagesjagdschein $kosten.typ 15,00 EUR 14 Tage

Alle Gebühren gelten sowohl für die Erteilung und Verlängerung. Besondere Umstände beim Wechsel Jugendalter/Erwachsenenalter werden individuell berechnet.

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