Schülerticket und Kostenerstattung an Berufskollegs

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schülerticket und Kostenerstattung an Berufskollegs

Beschreibung

Schülerticket

Der Rhein-Erft-Kreis als Schulträger hat gemäß § 12 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) festgestellt, dass die wirtschaftlichste Beförderung zur Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Er bietet daher allen Schülerinnen und Schülern in vollzeitschulischen Bildungsgängen an seinen Berufskollegs das Schülerticket an.

Bei einer Entfernung von mehr als 5 km zwischen Wohnung und Unterrichtsort (kürzester Fußweg) beträgt der Eigenanteil für die private Nutzung des Tickets in der Regel mtl. 14,00 Euro.

Fragen zur Geschwisterkinderregelung können Sie bei der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft (REVG) unter www.revg.de oder 02237/6969-10 stellen.

Als Selbstzahler (Schulweg bis 5 km) beträgt der Preis im Schuljahr 2019/2020 34,10 Euro.

 

Schülerfahrkostenerstattung

Eine Fahrkostenerstattung gemäß §§ 15 und 16 Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) für Schülerinnen und Schüler in vollzeitschulischen Bildungsgängen an den Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises ist nur in Ausnahmefällen unter besonderen Voraussetzungen möglich (z.B. unzumutbare Verbindung im ÖPNV).

Hierbei sind Einzelfallentscheidungen erforderlich, denen eine gesonderte Prüfung vorangeht. Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt auf Antrag.

Schülerticket

Antragsvordrucke für das SchülerTicket sind erhältlich unter www.revg.de oder in den Schulsekretariaten.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird über den Schulträger an die REVG (Verkehrsträger) weitergeleitet.

Das Schülerticket wird dem Schüler unmittelbar über den Verkehrsträger zugestellt.

Schülerfahrkostenerstattung

Antragsvordrucke sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird über die Schulsekretariate an den Schulträger weitergeleitet.

Schülerfahrkostenerstattung

Ein Antrag auf Fahrkostenerstattung kann bis drei Monate nach Ablauf eines Schuljahres (31.10.) gestellt werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel des Schulsekretariates.

Bei Verlust des SchülerTickets setzen Sie sich bitte unmittelbar mit der REVG unter 02237/6969-10 in Verbindung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen