Schwerbehindertenausweis verlängern
Verlängerung "alter" Schwerbehindertenausweise
Wenn Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis verwenden, dann kann eine Verlängerung vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadtverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.
Verlängerung "neuer" Schwerbehindertenausweise
Die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat weisen keine Verlängerungsfelder mehr auf. Wenn die zeitliche Gültigkeit abgelaufen ist, muss folglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kreisverwaltung.
- Ggf. original Schwerbehindertenausweis
- Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die postalische Zusendung der Unterlagen reicht aus.
Auskunftsbüro: 02271/83-45031
Die Zuständigkeitsbereiche der Sachbearbeiter/innen richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Familiennamen.
- Frau Esser (Aa-Be)
02271/83-15031 - Herr Schamböck (Brf-Fe)
02271/83-15042 - Frau Blömer (Ff-Hei)
02271/83-15026 - Frau Fritzen (Hej-Kn)
02271/83-15032 - Herr Lavan (Ko-Md)
02271/83-15037 - Frau Schwarz (Me-Po)
02271/83-15041 - Herr Esser (Pq-Schm)
02271/83-15028 - Frau Toruné (Schn-Tz)
02271/83-15024 - Frau Mülhens (Ua-Zz)
02271/83-15039
Es fallen keine Gebühren an.
Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht (kann auch im Voraus erfolgen), ist ggf. das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den
- Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
zu schicken.