Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Beschreibung

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Ansprechpartner für Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte, sofern diese im Erwerbsleben stehen bzw. eine selbständige Tätigkeit anstreben. Sie führt den besonderen Kündigungsschutz durch, sichert Arbeitsverhältnisse auch durch begleitende Hilfen, gleicht behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben aus, berät und gewährt finanzielle Hilfen. 

Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen unterhalten für ihren jeweiligen Bereich eine eigene örtliche Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben.

Frau Janke ist bei der Stadt Bergheim unter Tel. 02271/89893 zu erreichen und Ansprechpartnerin bei der Stadt Kerpen ist Frau Remacly, Tel.: 02237/58239.

Hilfen am Arbeitsplatz

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät ebenfalls bei der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes und der behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Beratung kann auch vor Ort stattfinden. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Fachstelle eng mit den Integrationsfachdiensten und dem technischen Dienst des Landschaftsverbandes zusammen. Des Weiteren unterstützt die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei der Beseitigung von Problemen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist, ist der Arbeitgeber gemäß § 84 SGB IX zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. In diesen Fällen kann die Fachstelle des Rhein-Erft-Kreises beraten, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beseitigung der Schwierigkeiten und zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen. Ebenso verhält es sich, wenn ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt.

Bei einer Kontaktaufnahme mit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben müssen keine Nachteile befürchtet werden. Die Beschäftigten unterliegen der Schweigepflicht und alle Probleme werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Fachstelle des Rhein-Erft-Kreises versteht sich als neutraler Partner sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Unterstützung weiterer Personenkreise

Als zweite, eigenständige Zielgruppe unterstützt die Fachstelle Spätaussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge und politische Häftlinge aus dem Gebiet der ehemaligen DDR sowie deren Angehörige.

Die Arbeit umfasst Entscheidungen über

  • Ersuchen auf Feststellung der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling oder als ehemaliger politischer Häftling,
  • Anträge nach dem strafrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz,
  • Widersprüche gegen Statusentscheidungen der Kommunen.

Zu den Zielen gehören die Sicherstellung der Leistungsansprüche und Entschädigungen, der Ausgleich erlittener Härten, Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft sowie der Ausgleich unterschiedlicher Startbedingungen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen