Gesundheitsberatung nach Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, wonach jede Person, die der Prostitution nachgeht oder nachgehen will, sich bei der zuständigen Behörde anmelden muss.
Für diese Anmeldung benötigen Sie den Nachweis über eine Gesundheitsberatung durch das Gesundheitsamt, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein darf. Bei einem Alter über 21 Jahren muss der Nachweis einmal jährlich und bei einem Alter unter 21 Jahren halbjährlich erbracht werden.
Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.
- Frau Rumbler-Mohr
Tel.: 02271/83-15392
Beratung nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Im Rhein-Erft-Kreis müssen Sie sich beim Kreisordnungsamt anmelden, wenn Sie vorwiegend im Rhein-Erft-Kreis arbeiten oder arbeiten möchten. Die Gesundheitsberatung umfasst u.a. Fragen der Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung und Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs.