Gesundheitsfachberufe anmelden

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gesundheitsfachberufe anmelden

Beschreibung

Folgende Berufe zählen in NRW zu den Gesundheitsfachberufen:

  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeutin
  • Podologinnen und Podologen
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGeBO NRW)

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem o.g. Gesundheitsfachberuf oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, müssen Sie den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Für Ihre Anzeige können Sie das nebenstehende Formular (Link) ausfüllen oder ein Anschreiben per Post übersenden. Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Fotokopie des Personalausweises

Ich weise dringend nochmals darauf hin, dass auch "angestellte Personen, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben" dem Gesundheitsamt zu melden sind.

Name Typ Kosten Beschreibung
Niederlassung Gebuehr 25,00 EUR Bei der Niederlassung fällt eine Gebühr von zur Zeit 25,00 € nach Tarifstelle 10.3.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) an.
Einstellung von Personal Gebuehr 10,00 EUR Bei Einstellung von Personal: 10,00 € nach Tarifstelle 30.5. Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen