Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern / Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises erteilt das Gesundheitsamt des Kreises nach vorheriger Antragsstellung die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern.
Krankheitserreger: Unter dem Begriff der Krankheitserreger sind vermehrungsfähige Erreger (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) oder sonstige biologische transmissible Erreger zu verstehen, die bei Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen können.
Tätigkeiten mit Krankheitserregern: Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere: Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern, mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger, gezielte Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern.
Infektionsschutzgesetz
- Hück, Gisela
Gesundheitsingenieurin
Tel.: 02271/83-15383
infektionsschutz@rhein-erft-kreis.de