Hygieneüberwachung
Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.
- Infektionsschutzgesetz
- Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen - Direktverlinkung RKI IfSG, 6. Abschnitt
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen - Krankenhausgestaltungsgesetz
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung NRW)
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO NRW)