Aufbruchgenehmigung

Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.

Benötigte Unterlagen: 
  • Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
  • Pläne
  • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
Ansprechpartner: 
  • Herr Hübner
    Tel.: 02271/83-16622
  • Frau Herting
    Tel.: 02271/83-16619
Gebühren: 
  • Verwaltungsgebühren
Fristen, zeitlicher Ablauf: 
  • Mindestens 4 Wochen vorher

Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.