Aufbruchgenehmigung
Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.
- Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
- Pläne
- Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
- Herr Hübner
Tel.: 02271/83-16622 - Frau Herting
Tel.: 02271/83-16619
- Verwaltungsgebühren
- Mindestens 4 Wochen vorher
Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.