Sondernutzungserlaubnis
Für die Nutzung einer Kreisstraße über den "normalen" Gebrauch hinaus ist eine Sondernutzung zu beantragen. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich.
Benötigte Unterlagen:
- Auskunft zur Dauer der Nutzung (von - bis)
- Kartenausschnitt, aus dem der Standort hervorgeht
- Bei Schildern: Maße & Zeichnung
Ansprechpartner:
- Frau Hamacher 02234/957-6611
Gebühren:
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren aufgrund der Gebührensatzung fällig. Bei einer längeren Nutzung fällt eine weitere jährliche Gebühr an.
Fristen, zeitlicher Ablauf:
Mindestens eine Woche vor Nutzung der Straße ist der Antrag zu stellen.