Anzeigeverfahren für den Transport nicht gefährlicher Abfälle
Der gewerbliche Transport von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, der gewerbliche Transport von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigebedürftig. Ab dem 01.06.2014 ist auch der nicht gewerbliche Transport von Abfällen anzeigebedürftig soweit in der Regel mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle im Jahr transportiert werden.
Hat das Unternehmen seinen Hauptsitz im Rhein-Erft-Kreis, so ist in der Regel das Amt für Umweltschutz und Kreisplanung beim Rhein-Erft-Kreis für die Entgegennahme der Anzeige zuständig. Es muss eine entsprechende Anzeige eingereicht werden.
- Anzeige ggf. mit folgenden Unterlagen:
Firmenbezogene Unterlagen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat (soweit vorhanden)
- EMAS-Registrierungsurkunde (sofern entsprechend registriert)
Sollten im Rahmen der Abfalltransporte auch gewerbliche bzw. gemeinnützige Abfallsammlungen (z.B. Schrottsammlungen) durchgeführt werden, so ist hierfür weiterhin eine Anzeige gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich.
Wie stelle ich einen Onlineantrag?
Über den Button "Onlineantrag" oben rechts können Sie einen Antrag online stellen.
Die Rechtsgrundlage stellt der § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung dar.
Das Unternehmen sollte sich zur Beratung über diesen Anzeigevorgang an Mitarbeiter der unteren Umweltschutzbehörde wenden:
- Herr Gorißen
Tel: 02271/83-17055 - Frau Rapprich
Tel: 02271/83-17068 - Frau Kraus
Tel.: 02271/83-17072
Die Gebühr für die Bestätigung der Anzeige beträgt einmalig 50,00 €. Wird in dem Verfahren eine Beförderernummer neu vergeben, sind hierfür einmalig zusätzliche Gebühren in Höhe von 50,00 € zu zahlen.
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage einer vollständigen Anzeige etwa innerhalb einer Woche.