Auskunft aus dem Altlastenkataster

Der Rhein-Erft-Kreis führt ein sogenanntes Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. Beispielsweise können vor dem Erwerb eines Grundstückes über das Altlastenkataster nützliche Informationen eingeholt werden. Auskünfte können an den jeweiligen Grundstückseigentümer erteilt werden oder es muss eine Erklärung des Eigentümers vorgelegt werden, dass eine entsprechende Auskunft erteilt werden darf.

Benötigte Unterlagen: 

Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Unterschrift sowie folgenden Unterlagen:

  • Aktuelle Adresse des Grundstückes
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Flurkarte (soweit vorhanden)
  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)  
Ansprechpartner: 
  • Frau Wolf
    Tel.: 02271/83-17062
  • Herrn Hagemann
    Tel: 02271/83-17051
  • Frau Schmitz
    Tel.: 02271/83-17054
  •      
Gebühren: 

Die Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand. Liegen keine Eintragungen im Kataster vor und ist der Antrag vollständig, so ist die Auskunft kostenfrei. Die Gebühr kann vorab telefonisch erfragt werden.

Fristen, zeitlicher Ablauf: 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.