Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser
Niederschlagswasser soll weitgehend vor Ort versickern und damit dem Grundwasser wieder zugeführt werden. Bei Neubauten ist dies gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) seit dem 01.01.1996 auch gesetzlich vorgeschrieben.
Dies geschieht zum Beispiel über Versickerungsanlagen oder die Einleitung in ein nahes Gewässer.
Für die beiden vorgenannten Beispiele ist eine vorherige wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die die Untere Wasserbehörde erteilt. Hilfe bei der Antragstellung und das Antragsformular finden Sie im Merkblatt für Niederschlagswasser.
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Übersichtsplan (z. B. Kopie aus dem Stadtplan) mit Kennzeichnung des Standortes
- Katasterauszug (unbeglaubigt) mit Kennzeichnung des Grundstückes
- Lageplan mit Darstellung des Verlaufs der Regenwasserleitung von den Dach-/befestigten Flächen bis zur Versickerungsanlage/zum Gewässer (Regenfallrohre, Hofabläufe, Schlammfang oder Zisterne)
- Situationsbeschreibung (Nutzung der angeschlossenen Flächen, Verkehrsbelastung, Gewerbe, Wohnhaus, etc.)
- Bemessung der Versickerungsanlage/der Einleitung in das Gewässer
- Detailzeichnung der Versickerungsanlage/der Gewässereinleitung
- Querprofil/Schnitt durch die Versickerungsanlage/das Fließgewässer
Anträge sind über die jeweiligen Stadtentwässerungsbetriebe einzureichen. Dort werden die örtlichen Besonderheiten geprüft, darunter u.a. Abwasserüberlassungspflicht und Festlegungen in Bauleitplänen.
Wenn Besonderheiten vorliegen, besonders bei Gewerbebetrieben, kann eine Kontaktaufnahme mit der Unteren Wasserbehörde vor Antragstellung sinnvoll sein.
Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, da der Baubeginn erst nach Erhalt der Erlaubnis erfolgen darf.
Gibt es Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen?
Ja, die Hinderungsgründe sind z. B. unzureichende Grenzabstände oder schlechte Wasserdurchlässigkeit des Bodens.
Wie stelle ich einen Onlineantrag?
Über den Button "Onlineantrag" oben rechts können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einen Antrag online stellen. Hierfür müssen Sie sich einmalig für ein kostenloses Servicekonto NRW registrieren.
- Herr Kosiahn
Tel: 02271/83-17045 - Frau Buchholz
Tel: 02271/83-17057 - Herr Holtschneider
Tel.: 02271/83-17043
Die Gebühr für Privatleute und kleinere Gewerbebetriebe beträgt erfahrungsgemäß 200 Euro kann sich bei aufwendigen Fällen erhöhen.
Weiterhin entstehen Kosten für das Erstellen der Antragsunterlagen und den Bau der Anlage.
Die Bearbeitungszeit für eines vollständig vorgelegten Antrag beträgt ca. 8 Wochen.