Auslegungen & Verfügungen
Ergebnis der UVP-Vorprüfung zur Errichtung und Betrieb von 5 WEA in Erftstadt-Erp
Vorarbeiten im Rahmen des Projektes Wasserstofftransportleitung H2ercules Belgien
Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Zweiter Planentwurf
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 15. Sitzung am 03.05.2024 den Zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024).
Der Geltungsbereich des Teilplans NR umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Der Teilplan NR steuert mittels zeichnerischer und textlicher Festlegungen die räumliche Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine, also die Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Ton/Schluff und präquartäre Kiese und Sande) sowie die jeweilige Rekultivierung – kurz: In welchen Bereichen des Regierungsbezirks Köln in den nächsten ca. 20 Jahren Lockergesteine gewonnen und wie diese Bereiche nachgenutzt werden dürfen. Diese Bereiche werden als „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) bezeichnet. Sie werden zeichnerisch und textlich festgelegt als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit räumlicher Ausschlusswirkung. Durch dieses Rechtsinstrument werden Abgrabungsnutzungen auf die festgelegten BSAB räumlich „konzentriert“: Außerhalb der BSAB sind Abgrabungen im gesamten Regierungsbezirk grundsätzlich ausgeschlossen; einer Abgrabung entgegenstehende Nutzungen sind innerhalb der festgelegten BSAB ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerhalb von BSAB kleinere Abgrabungserweiterungen ausnahmsweise zugelassen werden (vgl. textliche Festlegungen des Teilplans NR). Der Teilplan NR hält ausreichend BSAB-Flächen vor, um einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten.
Mit dem o. g. Beschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die zweite öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung des Teilplans NR durchzuführen.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 21.05.2024 bis zum 25.06.2024 die Gelegenheit, zu dem Teilplan NR Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen sowie Informationen zu den Möglichkeiten der Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln. Unter dem Link werden die Planunterlagen spätestens am 21.05.2024 veröffentlicht sein.
Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Beteiligung wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes Nr. 19 für den Regierungsbezirk Köln vom 13.05.2024 veröffentlicht.
Bekanntmachung der Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage in Bergheim-Hüchelhoven
Gemarkung Hüchelhoven, Flur 6, Flurstücke 265 und 266
Antragsteller: MVV Windenergie GmbH aus 68159 Mannheim
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Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters
Anlässlich umfangreicher Fortführungen, die das gesamte Gebiet des Rhein-Erft-Kreises betreffen, erfolgt in der Zeit vom 02.01.2024 bis 05.02.2024 eine Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
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Bekanntmachung Vorprüfung nach § 7 UVPG für Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8-10, 13 und 18 Wasserhaushaltsgesetz
Bekanntmachung des negativen Ergebnisses der UVP-Vorprüfung für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die landwirtschaftliche Beregnung der Ackerflächen des landwirtschaftlichen Betriebes Sonnenhof in 50226 Frechen
- Gemarkung: Frechen
- Flur: 9
- Flurstück: 1038
Änderung des Landesentwicklungsplans - Erneuerbare Energien
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.
Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.
Liegenschaftskataster
Offenlegung des Liegenschaftskatasters anlässlich umfangreicher Fortführungen im gesamten Kreisgebiet
Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises haben im Jahr 2022 umfangreiche Fortführungen des Liegenschaftskatasters stattgefunden. Hierunter fallen zum Beispiel Veränderungen am Gebäudebestand und an der tatsächlichen Nutzung, aber auch Veränderungen, die durch das Grundbuchamt (Eigentumswechsel) und Finanzamt (Bodenschätzung) mitgeteilt werden. Diese werden in der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2023 beim Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Ebene 2, Flur D, Zimmer 6 durch Offenlegung bekannt gegeben.
Während der Offenlegungszeiten wird den Personen, deren Rechte betroffen sind, die also Eigentum oder Erbbaurecht an Grundstücken haben oder die ein grundstücksgleiches Recht innehaben, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten zu lassen. Eine vorherige telefonische Terminreservierung unter der Rufnummer 02271/83162-53 oder -42 wird empfohlen.
Bekanntmachung des negativen Ergebnisses der UVP-Vorprüfung
zum Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Herstellung eines Gewässers durch Abgrabungen für die "Heidelberger Sand und Kies GmbH"
In Bezug auf die Abbau- und Rekultivierungsfristen in der Kiesgrube Brühl, Berzdorfer Straße in 50321 Brühl
Genehmigung zur 5. Erweiterung des Kieswerkes in Kerpen-Buir
Genehmigung vom 27.06.2022 zur 5. Erweiterung des Kieswerkes in Kerpen-Buir auf Teilflächen in der Stadt Kerpen, Gemarkung Buir, Flur 5 und der Gemarkung Manheim, Flur 11
Betreiber und Genehmigungsinhaber: Rheinische Baustoffwerke GmbH