[ Stand: 20 Juni 2017 - 11:35 Uhr ]

allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung und die der Fachbereiche sowie telefonische Erreichbarkeit

Bild mit Zeitung, Kaffee und Brille
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Zerbor, fotolia.de

Allgemeine Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag
    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

  • Donnerstag
    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sonderöffnungszeiten unserer Fachbereiche:

Straßenverkehrsamt

Zulassungsstelle

  • Montag, Mittwoch
    07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Dienstag
    7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag
    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag
    07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag       
    08.00 Uhr bis 11:00 Uhr
    (Zulassungsstelle Hürth geschlossen)
  • Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an das Kreishaus in Bergheim zu adressieren sind, da die Außenstelle in Hürth über keine Poststelle verfügt.

Führerscheinstelle/Verkehrssicherung

  • Montag bis Mittwoch, Freitag
    07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag
    09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Versorgungsverwaltung (Schwerbehindertenabteilung)

  • Montag bis Mittwoch 
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 
  • Donnerstag 
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag
    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ausländerwesen

Gesundheitsamt

  • Nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. 

Servicestelle

  • Montag bis Mittwoch 
    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
  • Donnerstag 
    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag
    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises ist wie folgt telefonisch für Sie erreichbar:

  • Zentrale Rufnummer: 02271/83-0
  • Behördenrufnummer: 115

Ihr Anruf wird vom Call-Center montags bis freitags in der Zeit von 7:30 bis 18:00 Uhr entgegengenommen. Von dort erhalten Sie qualifizierte Auskunft zu Ihrem Anliegen. Sollte eine Weitervermittlung in das zuständige Fachamt erforderlich sein, aber nicht geleistet werden können, wird Ihr Anliegen auf Wunsch schriftlich an die Kreisverwaltung herangetragen und Sie erhalten innerhalb der nächsten 24 Stunden einen Rückruf.