Ausländerwesen

Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht aus dem EU-Ausland oder den EU-Ländern in Aufenthaltsfragen gleichgestellten Ländern stammen, müssen sich bei der Ausländerbehörde des Kreises melden, wenn sie dauerhaft im Kreis leben wollen. Die Ausländerbehörde wendet bei ihren Entscheidungen Bundes- und Landesrecht an.

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[ 26 Dezember 2020 ]
Bild zeigt Länderflaggen
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Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen, das seitdemWeiterlesen

[ 26 April 2017 ]
Bild mit Justizia
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Lukas Gojda, fotolia.de

Die Einreise und der Aufenthalt wird durch verschiedene Aufenthaltstitel geregelt.Weiterlesen
[ 26 April 2017 ]
Bild mit Kalender, Datumsangabe
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Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Einen Termin können Sie selbst Weiterlesen

[ 26 April 2017 ]
Bild mit Ordnern, beschriftet mit Jobangeboten und Stellenausschreibungen
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Die nachstehenden Ausführungen gelten für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind sowie auch für Personen, die noch keinen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling stellen konntenWeiterlesen
[ 26 April 2017 ]
Bild zeigt Mehrgenerationenfamilie
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Das Auswärtige Amt hat ein Webportal für den Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten eingerichtet.Weiterlesen