Ausländerwesen
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht aus dem EU-Ausland oder den EU-Ländern in Aufenthaltsfragen gleichgestellten Ländern stammen, müssen sich bei der Ausländerbehörde des Kreises melden, wenn sie dauerhaft im Kreis leben wollen. Die Ausländerbehörde wendet bei ihren Entscheidungen Bundes- und Landesrecht an.
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Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen, das seitdemWeiterlesen
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Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Einen Termin können Sie selbst Weiterlesen
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Das Auswärtige Amt hat ein Webportal für den Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten eingerichtet.Weiterlesen