Der Landschaftsverband Rheinland, (LVR), Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie der LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sind bei allen Entscheidungen der Denkmalbehörden fachlich beteiligt.
Untere Denkmalbehörde
Die Unteren Denkmalbehörden der zehn kreisangehörigen Kommunen sind – jeweils örtlich bezogen auf ihr Stadtgebiet - für die Ausführung des DSchG NRW zuständig, soweit nichts anderes durch Gesetz bestimmt ist. Sie führen die Denkmallisten und sind erster Ansprechpartner der Denkmaleigentümer in allen Fragen des Denkmalschutzes.
Liste der Ansprechpartner bei den Unteren Denkmalbehörden des Rhein-Erft-Kreises:
Stadt Bedburg | Herr Bringmann | Am Rathaus 1, 50181 Bedburg | Tel.: 02272 402624 | E-Mail: i.bringmann@bedburg.de |
Stadt Bergheim | Frau Köcher | Bethlehemer Str. 9, 50126 Bergheim | Tel.: 02271 89620 | E-Mail: rosario.koecher@bergheim.de |
Stadt Brühl | Frau Fink | Uhlstr. 3, 50321 Brühl | Tel.: 02232 795110 | E-Mail: sfink@bruehl.de |
Stadt Elsdorf | Herr Schiffer | Gladbacher Str.111, 50189 Elsdorf | Tel.: 022274 709217 | E-Mail: wolfgang.schiffer@elsdorf.de |
Stadt Erftstadt | Frau Hausmann | Holzdamm 10, 50374 Erftstadt | Tel.: 02235 409336 | E-Mail: ulrike.hausmann@erftstadt.de |
Stadt Frechen | Frau Götte | Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen | Tel.: 02234 501411 | E-Mail: anna.goette@stadt-frechen.de |
Stadt Hürth | Frau Bankert | Friedrich-Ebert-Str.40, 50354 Hürth | Tel.: 02233 53452 | E-Mail: sbankert@huerth.de |
Stadt Kerpen | Frau Hennecken | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen | Tel.: 02237 58547 | E-Mail: rachel.hennecken@stadt-kerpen.de |
Stadt Pulheim | Frau Schulte | Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim | Tel.: 02238 808236 | E-Mail: edda.schulte@pulheim.de |
Stadt Wesseling | Frau Krause | Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling | Tel.: 02236 701265 | E-Mail: akrause@wesseling.de |
Obere Denkmalbehörde
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nimmt die Aufgaben der Oberen Denkmalbehörde als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Diese Aufgaben sind im Denkmalschutzgesetz NW im Einzelnen beschrieben. Die Obere Denkmalbehörde berät die kreisangehörigen Städte in Fragen des Denkmalschutzes. Ferner ist die Obere Denkmalbehörde für die Genehmigung von Denkmalbereichssatzungen, für die Festsetzung von Grabungsschutzgebieten, die Entgegennahme von Meldungen über entdeckte Bodendenkmäler und die Erteilung von Grabungsgenehmigungen zuständig. Zudem nimmt der Landrat in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde darüber hinaus die Aufgaben einer Sonderaufsichtsbehörde bei den kreisangehörigen Städten wahr.
Kontaktdaten der Oberen Denkmalbehörde:
-
Petra Vaahsen
Tel.: 02271 83 14727
E-Mail: petra.vaahsen@rhein-erft-kreis.de
Hinweise:
Bevor bei der Oberen Denkmalbehörde ein Antrag auf Grabungsgenehmigung gem. §13 DSchG NRW gestellt wird, wenden sich die Antragsteller zur fachlichen Beratung an den
- LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Frau Susanne Jenter
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Tel. : 0228/9834142
E-Mail : s.jenter@lvr.de
Metallsondengänger wenden sich zur Beratung und Klärung fachlicher Fragen an den
- LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Frau Petra Tutlies
Zehnthofstr. 45, 52385 Niddegen
Tel.: 02425/90390
E-Mail: Petra.Tutlies@LVR.de
Oberste Denkmalbehörde
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, ist für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständig. Als Oberste Denkmalbehörde nimmt es Aufgaben allgemeiner denkmalpolitischer Natur, Lenkungsaufgaben und Aufsichtsfunktionen wahr.
Förderprogramme
Den Eigentümern von Baudenkmälern stehen seit dem 1.Oktober 2013 zwei neue Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung.
Förderprogramme der NRW Bank
Im ersten Förderprgramm werden im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes gezielt Personen mit selbst genutztem und/oder teilvermietetem Wohneigentum gefördert. Informationen finden Sie auf der Seite der NRW Bank.
Im zweiten Förderprogramm stehen Eigentümer von gewerblich oder kulturell genutzten sowie kirchlichen Baudenkmälern und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz im Fokus eines Darlehens der NRW.BANK.
Steuererleichterungen
Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht schaffen für Denkmaleigentümer einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit. Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer".