63 Hochbau, Obere Bauaufsicht, Wohnungswesen

Der Aufgabenbereich des Amts für Hochbau, Obere Bauaufsicht und Wohnungswesen umfasst folgende Bereiche:

Hochbau

Die kreiseigenen Gebäude, wie Berufskollegs und Förderschulen, Verwaltungsgebäude etc. werden im Rahmen der Bauunterhaltung in bau- und energie- sowie in anlagentechnischer Hinsicht kontinuierlich auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Ziel ist es, Instandhaltungsrückstau zu vermeiden und den sog. Wiederbeschaffungswert zu erhalten sowie qualitativ gehobenen Anforderungen zu entsprechen. Darüber hinaus werden Neu- und Erweiterungsbauten geplant und errichtet.

Der Hochbau als sog. Technisches Gebäudemanagement betreibt gemeinsam mit dem Amt für Gebäudemanagement federführend das neu eingeführte Energiemanagement im Rhein-Erft-Kreis mit dem Ziel der Treibhausreduktion nach Vorgabe des nationalen Klimaschutzabkommens.

Obere Bauaufsicht

Als Fachaufsichtsbehörde für die Unteren Bauaufsichtsbehörden ist der Rhein-Erft-Kreis im Rahmen von Beschwerden und Eingaben für planungs- und bauordnungs-rechtliche Angelegenheiten zuständig.

Im Rahmen von Petitionen ist dem Ministerium nach vorheriger Anhörung der Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte entsprechend zu berichten. Der Rhein-Erft-Kreis ist als Obere Bauaufsicht gegenüber den Unteren Bauaufsichtsbehörden weisungsbefugt.

Wohnungswesen

Die Wohnungsbauförderung berät über Fördermöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau durch Landesmittel für alle kreisangehörigen Städte. Neben der Bewilligung von zinsgünstigen Darlehen für den Erwerb und Bau von Eigenheimen und dem Mietwohnungsbau werden im Rahmen der Modernisierung im Wohnungsbestand auch die Verbesserung der Energieeffizienz, des Schutzes vor Einbruch und Maßnahmen im Wohnumfeld sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Schutz vor Einbruch gefördert.

Als Aufsichtsbehörde entscheidet der Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Wohnungsbauförderung über Widersprüche gegen Bescheide der kreisangehörigen Städte im Bereich des Wohngeldrechtes und in einigen wohnungsbindungsrechtlichen Entscheidungen.

 

Amt für Hochbau/Obere Bauaufsicht und Wohnungswesen, 63

Telefon: 
02271/83-16319
Telefax: 
02271/83-26310

Amt für Hochbau/Obere Bauaufsicht und Wohnungswesen, 63/10, Verwaltung/Obere Bauaufsicht

Telefon: 
02271/83-16311
Telefax: 
02271/83-26310

Amt für Hochbau/Obere Bauaufsicht und Wohnungswesen, 63/2, Hochbau

Telefon: 
02271/83-16312
Telefax: 
02271/83-26310
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