70 Amt für technischen Umweltschutz
Die wesentlichen Aufgaben des Amtes für technischen Umweltschutz sind die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für die Bereiche Gewässerschutz, Bodenschutz (inkl. Altlasten), Abgrabungen, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft. Darüber hinaus werden auch die Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreisgebiet (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) wahrgenommen.
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der Gewässerqualität ist neben der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Versickerung von Regenwasser, Lagerung und Umgang mit wassergefährlichen Stoffen, Abwasserbehandlungsanlagen) bei der Unteren Wasserbehörde angesiedelt
Ein Arbeitsschwerpunkt der Unteren Immissionsschutzbehörde ist derzeit die Genehmigung von Windkraftanlagen, des Weiteren besteht die generelle Zuständigkeit für alle lärmrelevanten Tatbestände im gewerblichen Bereich. Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt u.a. Auskunft darüber, ob Grundstücke schädliche Bodenverunreinigungen aufweisen.
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Amt für technischen Umweltschutz, 70
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