19 Gleichstellungsbeauftragte
Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen in der Verwaltung so zu verändern, dass Frauen in allen Bereichen, Berufen und Funktionen paritätisch vertreten sind. Frauen und Männer müssen die Möglichkeit erhalten, familiäre Aufgaben und die Erwerbsarbeit ohne berufliche Nachteile vereinbaren zu können.
Die Gleichstellung von Frau und Mann und die Frauenförderung sind eine Gemeinschaftsaufgabe, die von allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen wahrzunehmen ist. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den allgemeinen Zielen. Sie werden als ein integraler Bestandteil des Verwaltungsmodernisierungsprozesses gesehen und sind in ein Personalentwicklungskonzept zu integrieren. Der Gleichstellungsplan soll dazu beitragen, die Forderungen des Grundgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes nach Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern zu erfüllen.
Weitere Informationen rund um das Thema „Gleichstellung“ finden Sie im Kreishaus im Schaukasten (Haupteingang, Wartebereich Straßenverkehrsamt/Ausländeramt) und am Informationsständer im Foyer des Kreistagsgebäudes.
M. Schuppich, fotolia.de
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Gleichstellungsbeauftragte, 19
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