31 Polizeiverwaltung
Das Polizeiverwaltungsamt ist als Serviceanbieter für Bürgerinnen und Bürger für Fragen aus dem Waffen- und Sprengstoffrecht, des Versammlungswesens und des Vereinsrechts zuständig.
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten, einen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen oder als Erbe eine Waffe übernehmen möchten, können Sie sich der Hilfe und Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher sein. Auch im Zusammenhang mit Versammlungen können wir Sie sach- und fachkundig beraten.
Daneben ist das Polizeiverwaltungsamt Dienstleister für den operativen Polizeidienst im Rhein-Erft-Kreis.
Adresse der Polizeiverwaltung:
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen
Anliegen | Dienstleistungen
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Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach den Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) i.V.m. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)Weiterlesen
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Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren.Weiterlesen
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Polizeiverwaltung, 31
ZA.Direktionsbuero.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Polizeiverwaltung, 31/1, Zentrale Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
ZA.Direktionsbuero.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Polizeiverwaltung, 31/11, Waffenwesen
ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de