31 Polizeiverwaltung

Das Polizeiverwaltungsamt ist als Serviceanbieter für Bürgerinnen und Bürger für Fragen aus dem Waffen- und Sprengstoffrecht, des Versammlungswesens und des Vereinsrechts zuständig.

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten, einen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen oder als Erbe eine Waffe übernehmen möchten, können Sie sich der Hilfe und Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher sein. Auch im Zusammenhang mit Versammlungen können wir Sie sach- und fachkundig beraten.

Daneben ist das Polizeiverwaltungsamt Dienstleister für den operativen Polizeidienst im Rhein-Erft-Kreis.

Adresse der Polizeiverwaltung:

Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen

[ 02 August 2022 ]
Bild über Waffen, Sportschützen
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tl6781, fotolia.de

Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach den Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) i.V.m. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)Weiterlesen

[ 25 August 2021 ]
Bild über Waffen, Sportschützen
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tl6781, fotolia.de

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren.Weiterlesen

[ 27 April 2017 ]
Bild zeigt Polizeiauto
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Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises ist nicht nur Leiter der Kreisverwaltung sondern auch der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises.Weiterlesen

Polizeiverwaltung, 31

Telefon: 
02271/83-13119
Telefax: 
02233/52-2009
E-Mail: 

ZA.Direktionsbuero.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

Polizeiverwaltung, 31/1, Zentrale Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten

Telefon: 
02271/83-13119
Telefax: 
02233/52-2009
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ZA.Direktionsbuero.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de 

Polizeiverwaltung, 31/11, Waffenwesen

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02233/52-2009
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ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de