61 Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung
Die wesentliche Aufgabe des Amtes für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung liegt in der Sicherung und nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft, der naturräumlichen Ressourcen und der weichen Standortfaktoren vor dem Hintergrund vielfältiger Nutzungsansprüche im Kreisgebiet.
Das Team Kreisplanung (61/21) ist zuständig für die Landschaftsplanung als wichtiges Handlungsinstrument zur Sicherung des Freiraums und des kreisweiten Biotopverbundes. Sie vertritt die fachbezogenen Belange des Kreises in Beteiligungsverfahren der Raumordnung und Landesplanung, in Fachplanungen und in regionalen Arbeitskreisen z. B. des Region Köln/Bonn e. V. und des Landkreistags. Ferner werden u.a. folgende interkommunale Konzepte, Prozesse und Initiativen zur Kreisentwicklung koordiniert bzw. begleitet: Stadt-Umland-Netzwerk (S.U.N.) mit dem BMBF-Förderprojekt „NACHWUCHS“, RegioGrün-Konzept, terra nova, LEADER-Region Zülpicher Börde, und die Initiative für biologische Vielfalt in Kooperation mit der Biologischen Station und der Landwirtschaft.
Das Team Landschafts- und Naturschutz (61/22) gewährleistet in ihrer Funktion als Untere Naturschutzbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Natur- und Artenschutz. Das heißt, die Untere Naturschutzbehörde wirkt bei Planungen die sich auf Natur und Landschaft auswirken, insbesondere durch Ihre Stellungnahmen zu Bau- und Planungsvorhaben, mit. Die Umsetzung von Pflanzmaßnahmen, Schutz- und Pflegemaßnahmen in der freien Landschaft gehört ebenso wie die Geschäftsführung des Naturschutzbeirats zu ihren Aufgaben.
Anliegen | Dienstleistungen
Flyeraktion der INitiative für mehr ArtenVielfalt im Rhein-Erft-Kreis (INAV)Weiterlesen
Jung Stadtkonzepte, Köln
Das vom Land NRW ausgezeichnete S.U.N.-Zukunftskonzept geht in die Umsetzungsphase.Weiterlesen
Dusan Kostic, fotolia.de
Ab dem 1. Januar 2018 ist das Reiten im Wald, gemäß § 58 ff des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) neu geregelt.Weiterlesen
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Biodiversität bei landwirtschaftlicher Nutzung - eine Chance für Landwirtschaft und NaturschutzWeiterlesen
steba, fotolia.de
Ob naturnahe Gewässer, Quellbereiche, Auenwälder, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Binnendünen, Heidelandschaften, Magerwiesen, Trockenrasen, Nass- oder Feuchtgrünland oder Streuobstbestände - §30 BundesnaturschutzgesetzWeiterlesen
Alain Balthazard, fotolia.de
Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, im zusammenwachsenden Europa einen gemeinsamen Beitrag zur SicherungWeiterlesen
pressmaster, fotolia.de
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt, die zum Schutz, zur Pflege und zur zukünftigen Entwicklung der Landschaft notwendig sind.Weiterlesen
NICOLAS LARENTO, fotolia.de
Zur Verwicklung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege setzt der Landschaftsplan nach dem Landesnaturschutzgesetz i.V.m. dem Bundesnaturschutzgesetz im baulichen Außenbereich die besonders zu schützenden TeileWeiterlesen
Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassungen, 61
61@rhein-erft-kreis.de
Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 61/10, Verwaltung
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Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 61/11, Umweltbüro
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Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 61/2, Kreisplanung und Naturschutz
61@rhein-erft-kreis.de
Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 61/21, Kreisplanung
61@rhein-erft-kreis.de
Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 61/22, Landschafts- und Naturschutz
61@rhein-erft-kreis.de