[ Stand: 09 September 2021 - 09:25 Uhr ]

Unterricht in der Herkunftssprache, Mehrsprachigkeit fördern.

Bild zeigt Länderflaggen
©

Grégory Delattre, fotolia.de

Allgemeine Informationen

  • Das Angebot gilt für alle Schüler der Grundschule und der Sek. Stufe I.
  • Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Im Unterricht gilt die Anwesenheitspflicht.
  • Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die ihr Kind regulär besucht. Von dort wird Ihre Anmeldung an die entsprechende Schule weitergeleitet.
  • Die erbrachten Leistungen werden beurteilt. Diese stehen im Zeugnis unter „Bemerkungen“. Zum Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Bescheinigung.
  • Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache.
  • In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt.

Warum sollte mein Kind die Herkunftssprache lernen?

Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr Kind

  • die eigene Identität stärken, die Sprache als Bildungssprache in Wort und Schrift erlernen, 
  • in seiner Mehrsprachigkeit gefördert,
  • seine interkulturelle Handlungsfähigkeit verbessern,
  • Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln und  besser verstehen lernen,
  • am Ende der Sekundarstufe I an einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache teilnehmen können (das Ergebnis wird unter Leistungen auf dem Zeugnis eingetragen),
  • sich Bewerbungsvorteile schaffen.

Wo findet herkunftssprachlicher Unterricht statt?

Manchmal werden die Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet. Die Liste mit Standorten gibt Ihnen eine Übersicht.