Allgemeine Informationen
- Das Angebot gilt für alle Schüler der Grundschule und der Sek. Stufe I.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Im Unterricht gilt die Anwesenheitspflicht.
- Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die ihr Kind regulär besucht. Von dort wird Ihre Anmeldung an die entsprechende Schule weitergeleitet.
- Die erbrachten Leistungen werden beurteilt. Diese stehen im Zeugnis unter „Bemerkungen“. Zum Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Bescheinigung.
- Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache.
- In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt.
Warum sollte mein Kind die Herkunftssprache lernen?
Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr Kind
- die eigene Identität stärken, die Sprache als Bildungssprache in Wort und Schrift erlernen,
- in seiner Mehrsprachigkeit gefördert,
- seine interkulturelle Handlungsfähigkeit verbessern,
- Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln und besser verstehen lernen,
- am Ende der Sekundarstufe I an einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache teilnehmen können (das Ergebnis wird unter Leistungen auf dem Zeugnis eingetragen),
- sich Bewerbungsvorteile schaffen.
Wo findet herkunftssprachlicher Unterricht statt?
Manchmal werden die Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet. Die Liste mit Standorten gibt Ihnen eine Übersicht.