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Rhein-Erft-Kreis

Zulassung

Das Straßenverkehrsamt ist auch für alle Zulassungsangelegenheiten im Rhein-Erft-Kreis zuständig.

Terminreservierung

Vorsprachen in der Zulassungsstelle sind nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Dies hat folgende Vorteile für Sie:

  • Wartezeiten werden reduziert
  • Ihr Besuch bei uns wird planbar gestaltet

Die Termin-Nachfrage ist derzeit sehr groß. Je nach Verfügbarkeit werden neue Termine freigeschaltet.

Wunschkennzeichen (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie ebenfalls reservieren.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen:

  • Die Kooperation mit der Stadt Köln wird ab sofort ausgesetzt. Es finden keine Bearbeitungen von Kölner Zulassungen statt.
  • Zutritt zur Zulassungsstelle erhält man nur zu einem vorher auf der Kreishomepage reservierten Termin und immer nur eine Person pro Vorgang.
  • Bei Verspätung verfällt der Termin.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • psdesign1, fotolia.de

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