Eine Förderung wird vom Rhein-Erft-Kreis (REK) für PV-Anlagen, Stromspeicher, Wallboxen, solarthermische Anlagen und Balkonkraftwerke für Immobilien im Rhein-Erft-Kreis gewährt.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer der nachfolgenden folgenden Anlagen. Der einzelne Umfang der Förderung bzw. Zuwendung beträgt pro Haushalt/Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Eigentümer/in für
PV-Anlage mit mind. 5 kWp = 1.000 EUR
Batteriespeicher für eine vorhandene oder neue PV-Anlage = 500 EUR
Solarthermieanlagen = 500 EUR
Wallbox = 200 EUR
Balkonkraftwerk mit mind. 150 VA = 200 EUR
Höchstgrenze der Förderung: 1.500 EUR
Eine Förderung kann auch erhalten werden, wenn mehrere Module in Betrieb genommen werden. Der Antragsteller kann sich entscheiden, welches Modul (z.B. nur eine PV-Anlage oder nur eine Wallbox) gefördert werden soll, bis zur Höchstgrenze von 1.500 EUR.
Der Antrag kann digital über das Bürgerportal des REK eingereicht werden (oder auch postalisch). Erläuterungen dazu finden Sie auf der Internetseite des REK. Bitte laden Sie dazu ein Angebot über die zu erbringenden Leistungen eines Fachunternehmens hoch.
Nur wenn es sich um einen Förderantrag für ein Balkonkraftwerk handelt, laden Sie bitte direkt mit der Antragstellung die Rechnung, Fotos der Anlage am Gebäude und das Inbetriebsetzungsprotokoll hoch. Eine Antragstellung vor Kauf und Installation ist hier nicht notwendig.
Sie erhalten zunächst eine automatisierte Eingangsbestätigung. Wenn der Antrag bearbeitet wird und die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid über die Höhe der beantragten Pauschale. Da die Zuwendung erst auf Ihr Konto überwiesen werden kann, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig wird (ein Monat nach Bekanntgabe), können Sie die beigefügte Rechtsmittelverzichtserklärung unterschreiben und über das Bürgerportal einreichen.
Wenn der Zuwendungsbescheid für die Module (außer Balkonkraftwerk, hier kann dann direkt die Auszahlung erfolgen, s.o.) bestandskräftig geworden ist, können Sie das Unternehmen rechtssicher beauftragen oder mit der ordnungsgemäßen Installation/Inbetriebnahme beginnen. Dazu haben Sie ein Jahr Zeit.
Bei gleichzeitiger Antragstellung sowohl für ein Balkonkraftwerk als auch für ein anderes Modul (z.B. eine Wallbox), erfolgt die Auszahlung der Förderung gemeinsam, wenn für alle Module alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine getrennte Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Der zugesicherte Fördermittelbetrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen, wenn Sie die Rechnung und Fotos der Anlage sowie die jeweiligen Inbetriebsetzungsprotokolle über das Bürgerportal hochladen und Ihre Kontonummer angeben.
Besonderheit: Sie können auch schon vor Rechtskraft des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme beginnen, wenn Sie den Antrag stellen. Dazu ist es notwendig, dass das Angebot, welches als Maßnahmenbeginn zugelassen ist, ab der Antragstellung nicht älter als 6 Monate ist. Dies erfolgt jedoch auf Ihr eigenes Risiko. Die früheste Antragstellung kann erst mit dem Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen.
Die verbindlichen und detaillierten Bestimmungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.