Bestimmte Teile von Natur und Landschaft benötigen für ihren langfristigen Erhalt einen besonderen Schutz und Pflegemaßnahmen.
Hierzu zählen z. B.
- die Festsetzung einer Fläche als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet,
- der gesetzliche Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
- Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Schaffung eines Biotopverbundes.