In den vergangenen 24 Stunden ist die Zahl der aktuellen Corona-Infektionen im Rhein-Erft-Kreis um 134 gestiegen und beträgt nun insgesamt 2.549 Fälle.
Das Gesundheitsamt verzeichnet insg. 147 Neuinfektionen, demgegenüber stehen 12 Personen, die zwischenzeitlich wieder als genesen gelten.
Darüber hinaus wurde dem Gesundheitsamt heute eine weitere Person gemeldet, die in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstarb. Es handelt es sich hierbei um eine 97-jährige Frau aus Hürth.
Der Wert der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner für den Rhein-Erft-Kreis liegt heute bei 146,9 (Vortag: 157,6).
Die Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen mit COVID-19, die innerhalb der vergangenen 7 Tage in ein Krankenhaus aufgenommen worden sind pro 100.000 EW) liegt heute bei 2,34 (Vortag: 1,28).
Fallzahlen nach Kommunen, Stand: 13:59 Uhr
Anmerkungen:
- Indexfälle sind positiv auf Corona getestete Personen.
- Der Status „genesen“ gilt mit dem Ablaufen der Quarantäne von erkrankten Personen
(sofern diese dann symptomfrei sind).
Kommune |
Indexfälle insgesamt |
Genesen |
Todesfälle |
Aktuelle Fälle |
Bedburg |
1.535 |
1.394 |
43 |
98 |
Bergheim |
5.013 |
4.601 |
58 |
354 |
Brühl |
3.142 |
2.878 |
60 |
204 |
Elsdorf |
1.414 |
1.313 |
19 |
82 |
Erftstadt |
2.790 |
2.551 |
41 |
198 |
Frechen |
4.010 |
3.660 |
65 |
285 |
Hürth |
4.993 |
4.513 |
39 |
441 |
Kerpen |
4.999 |
4.603 |
69 |
327 |
Pulheim |
3.240 |
2.869 |
40 |
331 |
Wesseling |
3.318 |
3.065 |
24 |
229 |
Rhein-Erft-Kreis |
34.454 |
31.447 |
458 |
2.549 |
Die endgültigen Daten des Tages inklusive aktueller 7-Tages-Inzidenz finden Sie ab ca. 19.00 Uhr unter folgendem Link: www.rhein-erft-kreis.de/lagekarte.
Zahl der Omikron-Fälle steigt weiter
Seit gestern sind im Rhein-Erft-Kreis weitere 29 Fälle der hoch ansteckenden Omikron-Variante aufgetreten, wie labortechnische Untersuchungen entsprechender Verdachtsfälle ergeben haben. Damit hat sich die Zahl der bestätigten Omikron-Fälle von 52 auf 81 erhöht.
Zeitnahe Anpassung der Quarantäneregeln wegen Omikron nötig
Die Ausbreitung der Omikron-Variante macht aus Sicht von Gesundheitsdezernent Christian Nettersheim eine zeitnahe Anpassung der bestehenden Quarantäneregelungen durch entsprechende Empfehlungen des RKI und eine Verordnung des Landes erforderlich. „Die Gesundheits- und Ordnungsämter brauchen insbesondere für den Umgang mit dreifach geimpften Personen sowohl für den Fall von Impfdurchbrüchen, aber auch für die Vorgehensweise beim Umgang mit geboosterten Kontaktpersonen, entsprechende Vorgaben“, so Nettersheim. Eine 14 tägige-Quarantänefrist für Indexfälle oder Haushaltsangehörige - unabhängig vom Impfstatus - sei bei der schnellen Ausbreitung der Variante dauerhaft nicht darstellbar. Entsprechendes gilt für Vorgaben für Mitarbeitende der sog. kritischen Infrastruktur wie beispielsweise Krankenhäuser, Rettungsdienst und Strom- und Wasserversorgung.