Führerscheine

Das Straßenverkehrsamt des Kreises bearbeitet alle Führerscheinangelegenheiten, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Kreisgebiet hat. Folgende Anträge können auch im Bürgerbüro Ihres Wohnortes gestellt werden:

  • Begleitendes Fahren mit 17,
  • Führerschein erstmals beantragen,
  • Führerscheinneuerteilung nach Entzug,
  • Umtausch eines deutschen Papierführerscheins

Ihr Anliegen in der Führerscheinstelle  ist nur nach vorheriger Terminreservierung möglich.

Nach bestandener praktischer Prüfung können Sie die TÜV-Prüfbescheinigung per E-Mail an fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de übersenden, um sich kurzfristig einen vorläufigen Führerschein gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,- Euro per Post übersenden zu lassen.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen:

Ukrainische Fahrerlaubnis

Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis mit einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland dürfen abweichend von § 39 Abs. 1 Satz 4 FeV während Sie den Schutzstatus als Flüchtling innehaben mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren und müssen diesen nicht in einen deutschen Führerschein tauschen. Der Schutzstatus gilt gem. Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses EU 2022/382 bis zum 24.02.2023 und verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, höchstens jedoch um ein Jahr bis zum 24.02.2024. Inhaber der Klasse C und D sollten sich nach vorheriger Terminabsprache bei der Führerscheinstelle nach deren Gültigkeit erkundigen.

Umtauschfrist Papierführerscheine und unbefristete Kartenführerscheine

Alle Informationen und Umtauschfristen finden Sie hier: https://www.rhein-erft-kreis.de/meldungenpresse/artikel/umtauschalterf%C3%BChrerscheine