Nahverkehrsplanung
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger, also alle Kreise und kreisfreien Städte, zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der NVP soll für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des ÖPNV in seinem Verantwortungsbereich schaffen.
31.10.2022
Die Befragung im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist beendet. Die abgegebenen Antworten und Eingaben werden derzeit ausgewertet. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Wir bedanken und herzlich bei allen, die sich beteiligt haben!
Umfrage zum öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-KreisWeiterlesen