Im Wesentlichen kommt ihr die Aufgaben zu:
- Maßnahmen, die den zuvor genannten Beschäftigten dienen, zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der zuvor genannten Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- Anregungen und Beschwerden von den zuvor genannten Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken.