[ Stand: 19 Juni 2017 - 13:25 Uhr ]

Der Personalrat ist das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises gewählte Gremium, das die Interessen der Bediensteten gegenüber der Verwaltungsleitung vertritt.

Bild über Personalrat
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Wer wird vom Personalrat vertreten?

Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigten in besonderen Maßnahmen.

Was macht der Personalrat?

Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.

Aus dem umfassenden Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden:

Mitbestimmung bei:

  • Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Abordnung,
  • Zuweisung von Beamten/innen und Arbeitnehmern/innen,
  • Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung,
  • Beförderungen, Laufbahnwechsel,
  • Versagung, Untersagung, Widerruf von Nebentätigkeit,
  • Ablehnung von Teilzeit oder Beurlaubung bei Arbeitnehmer/innen.

Anhörung bei:

  • Entlassungen ohne Frist,
  • außerordentlichen und fristlosen Kündigungen,
  • grundlegende Änderungen bei Arbeitsabläufen,
  • Erweiterungsbauten, Anmietung von Diensträumen,
  • Förderplänen zur Gleichstellung.

Mitwirkung bei:

  • wesentliche Änderung von Arbeitsverträgen,
  • Entlassungen von Beamten auf Probe oder auf Widerruf,
  • ordentlichen Kündigungen,
  • ordentlichen Kündigungen in der Probezeit,
  • Erhebung von Disziplinarklagen,
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • Stellenausschreibungen.

Der Personalrat führt mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durch. Dabei berichtet der Personalrat über seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr.