Zuschüsse

Der Rhein-Erft-Kreis bezuschusst verschiedene Institutionen mit dem Ziel einer sozial ausgewogenen und stabilen Infrastruktur.

  1. Zur Bewilligung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige karitative Verbände und Einrichtungen - soweit nicht anderen Fachbereiche zuständig sind - wenden Sie sich bitte an:
    • N.N
      Tel: 02271/83-15175
  2. Zur Bezuschussung von Ferienfreizeiten behinderter Menschen sowie von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich wenden Sie sich bitte an:
    • N.N
      Tel: 02271/83-15175