Informationen und Verhaltensanweisungen für positiv Getestete und Kontaktpersonen

Im Rhein-Erft-Kreis, wie auch deutschlandweit, sind Gesundheitsämter aufgrund der immer noch hohen Zahl an Neuinfektionen auf Ihre Mithilfe und Ihr eigenverantwortliches Handeln angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns dabei das Infektionsgeschehen im Rhein-Erft-Kreis zu begrenzen.

Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin automatisiert von den Laboren gemeldet und Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt eine Nachricht über Climedo an die beim Testen hinterlegte Mobilnummer oder E-Mail-Adresse, mit der Bitte die Daten nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz

Was tun bei Beschwerden?

Nehmen Sie Erkältungssymptome ernst und bleiben bitte bei Erkältungssymptomen, egal welcher Art, zuhause und meiden Kontakte zu anderen Personen. Eine Übersicht, an wen Sie sich bei Symptomen wenden können und wie Sie sich zu verhalten haben, bietet die Seite des Infektionsschutzes der Bundeszentrale für gesundheitliche  Aufklärung.

Was tun bei positivem Testergebnis?

Unabhängig ob Sie mittels Selbst-, Bürger oder PCR-Test positiv getestet wurden,  sind Sie zu eigenverantwortlichem Handeln verpflichtet. Bitte vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen bis sichergestellt ist, dass Sie nicht oder nicht mehr infektiös sind. 

Positiv getestete Personen und Ihre Haushaltsangehörigen erhalten keine Ordnungs-verfügung durch das städtische Ordnungsamt, die Quarantäne / Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbständig nach den Regelungen der geltenden CoronaTestQuarantäneVO des Landes NRW. 

Ausführliche Informationen, was im Fall eines positiven Testergebnisses zu tun ist, worauf Sie bei der häuslichen Isolierung achten sollten und ab wann Sie als genesen gelten, erfahren Sie hier.

Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie darüber hinaus Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen in NRW, zu Quarantäne und Isolierung im Allgemeinen sowie Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte im Speziellen. Weiterlesen

Bitte bewahren Sie Ihr negatives Testergebnis in schriftlicher oder digitaler Form auf, um es bei Bedarf den örtlichen Ordnungsämtern vorzuzeigen zu können.
 

Was tun bei einer Warnung der Corona-App?

Bei einem erhöhten Risiko (roter Warnung) begeben Sie sich, nach Möglichkeit, zu einem Testzentrum / einer Teststelle in Ihrer Nähe und lassen einen Test durchführen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines PCR-Tests. Die Vornahme des Tests  ergibt infektiologisch an Tag 3 bis 5 nach dem Risikokontakt Sinn. Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie hier.

Lohnersatz nach §56 Infektionsschutzgesetz

Der positive Testnachweis genügt insbesondere auch für Ansprüche nach § 56 IfSG. Auskunft um alle Fragen zur Verdienstausfallentschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz gibt der Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln Mail: ifsg@lvr.de Service-Telefon: 0800 933 63 97 oder finden Sie auf der Homepage des LVR.

Genesenennachweis

Als genesen gelten Sie für die Zeit ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven PCR Tests gilt. Als Nachweis gilt Ihr positiver PCR - Test, ein gesondertes Genessenzertifikat wird nicht ausgestellt. Die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise sind unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutz geregelt. Weiterlesen