Menschen mit Behinderung
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX ist das Sozialamt des Kreises zuständig, sofern die Betroffenen in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet eine ganzheitliche Beratung gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Anliegen | Dienstleistungen
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Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch Ihre Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben,Weiterlesen
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Ein Überblick über die Hilfearten und Zuständigkeiten bei der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)Weiterlesen