Wohn-/Betreuungsaufsicht
Menschen, die ambulante und stationäre Wohn- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, sollen umfassend gut betreut werden. Nach dem im Oktober 2014 reformierten Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sollen sie insbesondere:
- ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können,
- in der Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung unterstützt werden,
- vor Gefahren für Leib und Seele geschützt werden,
- in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt sowie in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität geachtet werden,
- eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
- umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und Behandlung informiert werden,
- Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
- ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben können und
- in jeder Lebensphase in ihrer unverletzlichen Würde geachtet und am Ende des Lebens auch im Sterben respektvoll begleitet werden.
Dafür müssen die Anbieter von Wohn- und Betreuungsleistungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleisten.
Anliegen | Dienstleistungen
Markus Mainka, fotolia.de
Das Team der Wohn- und Betreuungsaufsicht überwacht die Leistungsangebote turnusgemäß auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalogs.Weiterlesen