Im Notfall
Bei einer akuten Eigengefährdung (z.B. Suizidalität oder Delir) oder einer akuten Gefährdung anderer Personen (z.B. Aggressivität im Rahmen einer Psychose oder Intoxikation) sollten Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr und über 110 die Polizei alarmieren. Die Mitarbeiter werden die Situation dann vor Ort einschätzen und wenn nötig die betroffene Person ggf. auch gegen ihren Willen auf Grundlage des PsychKG NRW zur Abklärung in ein Krankenhaus bringen.
In Krisensituationen
Wenn keine unmittelbare Lebensbedrohung besteht und Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld Hilfe aufgrund einer psychosozialen Krisensituation benötigen, können Sie uns, den Sozialpsychiatrischen Dienst, gerne hinzuziehen.
Zuständige Sektorkliniken
Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellt Ihr Hausarzt oder Psychiater eine entsprechende Einweisung für die regional zuständige Sektorklinik aus. An der psychiatrischen Akutversorgung der Einwohner des Rhein-Erft-Kreises sind drei Fachkrankenhäuser beteiligt. Sie haben für die Notfallversorgung genau festgelegte Aufnahmegebiete. Freiwillige und geplante Aufnahmen können in Absprache mit den Kliniken auch sektorfremd erfolgen.
Für Brühl, Erftstadt, Hürth und die Stadtteile Kerpen-Brüggen, -Türnich und -Balkhausen:
- Fachklinik Marienborn
Luxemburger-Str. 1, 53909 Zülpich
patientenmanagement@marienborn-zuelpich.de
Telefon: 02252-530 oder 02252-53317
Für Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Frechen, Pulheim und Kerpen (außer o.g. Stadtteilen):
- LVR Klinik Düren
Meckerstr. 15, 52353 Düren
Klinik-dueren@lvr.de
Telefon: 02421-400
Für Wesseling:
- LVR Klinik Bonn
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
Klinik-bonn@lvr.de
Telefon: 0228-5511
Psychiater und Psychotherapeuten
Die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung können Sie vorab mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärztin besprechen und dort eine Überweisung für eine(n) Ärztin/Arzt für Psychiatrie erhalten, welche(r) die ambulante Behandlung übernimmt. Auch die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie sollten Sie vorab mit Ihren ärztlichen BehandlerInnen besprechen.
Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ)
Sozialpsychiatrische Zentren unterstützen psychisch kranke Menschen bei der Organisation ihres täglichen Lebens und bieten u.a. psychosoziale Beratung, Kontakt- und Freizeitangebote, Betreuung im Wohnbereich sowie Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung an. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es Sozialpsychiatrische Zentren in Bergheim und in Hürth:
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SPZ Bergheim
Fischbachstraße 32, 50127 Bergheim
Tel.: 02271-47650
info@spz-bergheim.de www.spz-bergheim.de -
SPZ Hürth
Bonnstraße 192, 50354 Hürth
Tel.: 02233-700015
info@spz-huerth.de
www.spz-huerth.de
Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen. Wir als Sozialpsychiatrischer Dienst bieten folgende Möglichkeiten an:
- Suchtberatungsstelle bei Alkohol- und Medikamentenkonsum
- Selbsthilfegruppe für Angehörige psychisch Erkrankter einmal monatlich in Brühl
Wohnen und Betreuung
Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht ein weitgehend eigenständiges Wohnen in selbst angemietetem Wohnraum. Dabei suchen die Betreuer/-innen ihre Patienten in der Wohnung auf. Die Betreuungsintensität kann im Rahmen von Fachleistungsstunden relativ flexibel festgelegt werden. Die Hilfe wird beim Landschaftsverband Rheinland beantragt und anhand des individuellen Hilfebedarfs beschrieben. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es verschiedene Anbieter für Betreutes Wohnen.
Wohnheime für psychisch kranke und behinderte Menschen bieten mit einem soziotherapeutischen Konzept von Wohnen, Beschäftigung und Freizeitgestaltung eine individuelle Form der Unterstützung. Die Kostenübernahme wird beim Landschaftsverband Rheinland mit Darlegung eines individuellen Hilfeplans beantragt. Übergangswohnheime mit der Begrenzung auf zirka 2 Jahre ermöglichen psychisch kranken Menschen eine medizinische und berufliche Rehabilitation. Für die Finanzierung sind in erster Linie die Sozialversicherungsträger zuständig.
Arbeit und Beschäftigung
Im Rhein-Erft-Kreis finden Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ein Angebot vor, welches von Beschäftigungs- und Arbeitstherapie über beschützte Werkstätten und Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu befristeten Arbeitsstellen reicht. Die Beschäftigung soll nicht nur dem Lohnerwerb dienen, sondern den Tag strukturieren helfen und gesellschaftliche Kontakte ermöglichen.
Juristische Aspekte
Im Rahmen z.B. einer schweren Schizophrenie oder fortschreitenden Demenzerkrankung sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, wobei je Bedarf auch nur einzelne Aufgabenkreise (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden) abgedeckt werden können.
Gerichtsbezirke
- Amtsgericht Bergheim (02271-8090) für Bergheim, Bedburg, Elsdorf und Pulheim
- Amtsgericht Kerpen (02237-5080) für Kerpen und Frechen
- Amtsgericht Brühl (02232-7090) für Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Betreuungsstellen
- Die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises berät in Bedburg, Elsdorf, Frechen, Pulheim, Hürth, Erftstadt, Brühl und Wesseling ansässige Personen.
- Die Betreuungsstelle der Stadt Bergheim berät in Bergheim ansässige Personen.
- Die Betreuungsstelle der Stadt Kerpen berät in Kerpen ansässige Personen.