Jagd & Fischerei
Die Untere Jagdbehörde des Kreises führt die Aufsicht über die Ausübung des Jagdrechts und der Fischerei im Rhein-Erft-Kreis.
Anliegen | Dienstleistungen
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Die Untere Jagdbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten in Sachen „Jagd“ im Kreisgebiet zuständig und beantwortet Fragen zur Ausübung des Jagdrechts.Weiterlesen
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Kreisveterinäramt informiert über Verfahren und TermineWeiterlesen
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Grundvoraussetzung ist der Besuch einer Schulung des LJV bzw. der Kreisjägerschaft zur Entnahme der Trichinenproben.Weiterlesen
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Im Rahmen der Schulung wird auch die Entnahme der Proben und das Verfahren zur Kennzeichnung und Dokumentation durch Wildmarken und Wildursprungsscheine erläutert. Weiterlesen