Vermessung und Kataster
Der Kreis als Katasterbehörde ist für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Damit übernehmen wir in Verbindung mit dem Grundbuch die Sicherung von Eigentum an Grundstücken. Darüber hinaus hat das Liegenschaftskataster, in dem alle Flurstücke und Gebäude dargestellt werden, Grundlagenfunktion für alle Grund und Boden betreffenden Vorgänge in Recht, Verwaltung und Wirtschaft.
Weiterhin nehmen wir Aufgaben der Landesvermessung und der topographischen Landesaufnahme vor allem im Bereich der amtlichen Basiskarte wahr. Dazu gehört die Durchführung von Grundlagen- und Katastervermessungen sowie der topographische Feldvergleich.
Anliegen | Dienstleistungen
maho, fotolia.de
Sie sind ÖbVI oder eine ext. Vermessungsstellen im Sinne des VermKatG NRW, dann erhalten Sie hier weitere Informationen.Weiterlesen
Kaspars Grinvalds, fotolia.de
Der Rhein-Erft-Kreis baut sein Online-Angebot fortlaufend aus. Auf unserem Bürgerportal haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen komplett online abzuwickeln - ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr nötig.Weiterlesen
Kara, fotolia.de
Sicher sind Ihnen Grenzsteine und ihre wichtige Funktion als örtliche Markierung von Grundstücksgrenzen bekannt.Weiterlesen
pressmaster, fotolia.de
Bei uns erhalten Sie Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, historische Karten sowohl auf Papier als auch digital.Weiterlesen