Beschreibung
Die Abteilung 66/10 „Verwaltung“ befasst sich mit allen straßenrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Genehmigungen von Schildern und Zufahrten sowie Genehmigungen von Leitungsverlegungen. Entsprechende Formulare können unter „Aufbruchgenehmigung“, „Gestattungsverträge“ bzw. „Sondernutzungserlaubnis“ heruntergeladen werden.
Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Planung, der Erhaltung und dem Bau von Kreisstraßen ist die Abteilung 66/2 „Planung und Bauausführung“ zuständig.
Die Straßenunterhaltung, wie z.B. Grünpflege, Schlaglochbeseitigung, Lichtsignalanlagen („Ampeln“), Winterdienst, obliegt der Abteilung 66/3 „Straßenbetriebsdienst“.
Für Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW in Euskirchen, für Gemeindestraßen ist die jeweilige Stadt zuständig.