Beschreibung
Die Aufgaben umfassen
- die Lebensmittelüberwachung mit Kontrollen in allen Lebensmittelbetrieben, Probennahmen, Annahme von Verbraucherbeschwerden, Registrierungen und Zulassung von Lebensmittelbetrieben, amtlicher Untersuchung von Schlachttieren und erlegtem Wild,
- den Tierschutz mit Kontrollen in Tierhaltungen, Genehmigung von gewerblicher Tierhaltung und Bearbeitung von Beschwerden über vernachlässigte Tiere,
- die Tierseuchenbekämpfung und -vorbeugung nach den gesetzlichen Vorgaben in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und bei Tiertransporten,
- sowie die Futtermittel- und Arzneimittelüberwachung, sofern es um die Anwendung bei Tieren geht,
- die untere Jagd- und Fischereibehörde sowie den Artenschutz, soweit es gefährdete Arten betrifft,
- die Durchführung von Sachkundeprüfungen und Verhaltenstests im Rahmen des Landeshundegesetzes.