Einbau von Recyclingmaterial
Seit dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Dort sind die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau in technische Bauwerke gesetzlich festgeschrieben. Die Einsatzmöglichkeiten hängen maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten insbesondere Wasserschutzgebiete, Grundwasserstand und Bodenarten ab.